Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) gelten für den Trainingsbetrieb folgende Regeln:
- Am Training dürfen nur Schützen teilnehmen, die keinerlei COVID19-verdächtige Symptome haben.
- Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Hände zu waschen oder zu desinflzieren.
- Der Druckluftstand kann von maximal zwei Schützen gleichzeitig genutzt werden (Abstandsregelung).
- Auf dem 25m-Pistolenstand sind zwei Schützen und eine Aufsicht zugelassen (Abstandsregelung).
- Auf dem 50m-Gewehrstand sind drei Schützen (je eine Person pro Box) und eine Aufsicht zugelassen [Abstandsregelung].
- Im Aufenthaltsraum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass sich maximal 6 Personen hier gleichzeitig befinden dürfen.
- Es findet keinerlei Gästeschießen statt. Begleitpersonen können das Gebäude nicht betreten.
- Mund/ Nasenschutz ist nicht verpflichtend, ist aber aufgrund der vorwiegend älteren Schützen empfehlenswert.
- Die Abstandsregelung von 1,5m ist auf dem Freigelände vor dem Schützenhaus ebenfalls einzuhalten.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
Allgemeinverfügung von Hygieneauflagen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes – Schieß- und Bogensport in Zeiten der Corona-Pandemie