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Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) gelten für den Trainingsbetrieb folgende Regeln:

  • Am Training dürfen nur Schützen teilnehmen, die keinerlei COVID19-verdächtige Symptome haben.
  • Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Hände zu waschen oder zu desinflzieren.
  • Der Druckluftstand kann von maximal zwei Schützen gleichzeitig genutzt werden (Abstandsregelung).
  • Auf dem 25m-Pistolenstand sind zwei Schützen und eine Aufsicht zugelassen (Abstandsregelung).
  • Auf dem 50m-Gewehrstand sind drei Schützen (je eine Person pro Box) und eine Aufsicht zugelassen [Abstandsregelung].
  • Im Aufenthaltsraum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass sich maximal 6 Personen hier gleichzeitig befinden dürfen.
  • Es findet keinerlei Gästeschießen statt. Begleitpersonen können das Gebäude nicht betreten.
  • Mund/ Nasenschutz ist nicht verpflichtend, ist aber aufgrund der vorwiegend älteren Schützen empfehlenswert.
  • Die Abstandsregelung von 1,5m ist auf dem Freigelände vor dem Schützenhaus ebenfalls einzuhalten.

Verweise:

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Allgemeinverfügung von Hygieneauflagen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes – Schieß- und Bogensport in Zeiten der Corona-Pandemie